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Rechnungsprofi -  Mehrwertsteuersatz bestimmen, Definition der Mehrwertsteuer, Festlegen der Mehrwertsteuer als Standard

- Die Seite mit Informationen über Mehrwertsteuersätze, Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer -

 


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Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine im Umsatzsteuergesetz geregelte Abgabe auf Waren und Dienstleistungen von Selbstständigen bzw. Unternehmen, die diese gegen Entgelt erbringen.
Der reguläre Umsatzsteuer-Satz beträgt aktuell 19 Prozent. Daneben gelten ermäßigte Steuersätze z.B. für Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften.
Die Umsatzsteuer ist gem. Art. 106 (3) des Grundgesetzes eine Gemeinschaftsteuer (seit 1970), d.h. ihr Aufkommen steht Bund und Ländern gemeinschaftlich zu. Bis 1970 war die Umsatzsteuer eine Bundessteuer, die ausschließlich dem Bund zustand.

 

Mehrwertsteuer

Die in der Bundesrepublik seit 1968 erhobene Mehrwertsteuer ist eine spezielle Form der Umsatzsteuer, mit der die Verkaufsumsätze auf allen Stufen der Produktion belastet werden. Die Mehrwertsteuer beträgt gewöhnlich 19 Prozent. Für Waren wie Lebensmittel, Bücher und Agrarprodukte gilt ein ermäßigter Satz von sieben Prozent.

Kernstück der Mehrwertsteuer ist der so genannte Vorsteuerabzug: Zur Ermittlung seiner Umsatzsteuerschuld muss der Unternehmer zunächst auf seine steuerpflichtigen Umsätze den entsprechenden Steuersatz anwenden und von diesem Betrag die in seinen Lieferantenrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Endverbraucher, also zum Beispiel Kunden eines Supermarktes, sind dagegen nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Sie tragen damit fast die gesamte (Mehrwert-) Steuerlast.

Die Mehrwertsteuer zählt zu den indirekten Steuern. Die Mehrwertsteuer ist nach der Lohnsteuer die zweitwichtigste Einnahmequelle des Staates. Das Aufkommen aus der Mehrwertsteuer fließt derzeit zu 50,25 Prozent an den Bund und zu 49,75 Prozent an die Bundesländer. 


Wie hoch ist die Steuer?
Das Umsatzsteuergesetz kennt zwei Steuersätze: den allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent und den ermäßigten von 7 Prozent.
Die meisten Umsätze unterliegen dem allgemeinen Steuersatz.
Der ermäßigte Steuersatz wird insbesondere auf die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von fast allen Lebensmitteln - ausgenommen Getränke und Gaststättenumsätze - angewandt. Außerdem gilt er z. B. für den Personennahverkehr, für die Umsätze von Büchern, Zeitungen und von bestimmten Kunstgegenständen.


Wie wird die Umsatzsteuer ermittelt?
Bei der Ermittlung der Umsatzsteuer ist grundsätzlich von den vereinbarten Entgelten auszugehen (so genannte Sollbesteuerung). Dies bedeutet, dass die Steuer bei Ausführung des Umsatzes entsteht und nicht erst zu dem Zeitpunkt, in dem das Entgelt vereinnahmt wird. Ebenso kann der Vorsteuerabzug bereits in dem Veranlagungszeitraum vorgenommen werden, in dem die Rechnung mit offenem Steuerausweis bei dem Unternehmer eingeht, sofern er die Leistung bereits erhalten hat. Werden jedoch vor Ausführung des Umsatzes Anzahlungen geleistet, so entsteht hierfür die Steuer bereits mit Vereinnahmung der Anzahlung. Dementsprechend kann der Leistungsempfänger die ihm für die Anzahlung in Rechnung gestellte Steuer als Vorsteuer abziehen, sobald er den Betrag gezahlt hat. Da die Sollbesteuerung für kleinere und mittlere Unternehmen zu Schwierigkeiten führen kann, sieht das Umsatzsteuergesetz im Übrigen vor, dass bestimmten Unternehmern auf Antrag die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (so genannte Istbesteuerung) gestattet werden kann. Hinsichtlich des Zeitpunkts des Vorsteuerabzugs verbleibt es bei der oben dargelegten Regelung.

 

 

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 Letzte Aktualisierung 05.10.07

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