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ordnungsgemäßer Buchführung, Buchhaltungsgrundsätze, Buchführung, Bilanz
und Buchhaltung, Buchen von Belegen, Führen von Büchern in der Buchhaltung,
Buchen von Geschäftsvorfällen, Verpflichtung zur Buchführung
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Buchhaltung
und Bilanz
Buchführung
ist die lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsfälle eines Unternehmens
Ein
Gewerbebetrieb ermittelt seine steuerpflichtigen Einkünfte aus der
Differenz zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Geschäftsjahres und
dem des Vorjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um
den Wert der Einlagen.
Im Regelfall ist jeder Gewerbetrieb dazu verpflichtet, seinen Gewinn durch
Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) zu errechnen, wobei das Betriebsvermögen
nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung
anzusetzen ist. Ausnahmen gelten - neben Freiberuflern - für
sogenannte Kleingewerbetreibende. Diese - soweit sie nicht im Handelsregister
eingetragen sind - müssen keine Abschlussbilanz anfertigen, wenn
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der
Jahresumsatz 350.000 Euro (netto ohne Umsatzsteuer) oder
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der
Gewinn 30.000 Euro nicht übersteigt (§ 141 Abs.1 AO).
Wenn diese
Grenzen nicht erreicht werden, kann statt des normalerweise erforderlichen
Vermögensvergleichs eine vereinfachte Einnahmeüberschussrechnung
nach § 4 Abs.3 EStG erstellt werden. Dabei wird der Gewinn als Überschuss
der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt.
Mit Hilfe der Buchführung werden alle im Laufe des Jahres vorkommenden
Geschäftsvorfälle nicht nur in zeitlicher, sondern auch in sachlicher
Ordnung festgehalten und es werden systematisch alle Vorgänge nach ihrer
Vermögens- und nach Ihrer Erfolgswirkung erfasst. Buchführung ist somit
die lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsfälle eines
Gewerbebetriebes. Durch Einnahmen und Ausgaben wird das Vermögen eines
Unternehmens ständig verändert. Um jederzeit den Überblick über
Ursachen und Höhe aller Veränderungen zu haben, werden diese
aufgezeichnet.
Grundlage für die eigentlichen Buchung sind die verschiedenen Belege,
meist Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen, die im Unternehmen
anfallen. Zur Aufzeichnung aller Buchungen dienen Grundbuch und Hauptbuch.
Im Grundbuch - auch Journal genannt - werden die einzelnen Buchungen in
zeitlicher Reihenfolge
(chronologisch) festgehalten. Neben dem Betrag werden noch Buchungsdatum,
Eingangsdatum bzw. Ausstellungsdatum des Beleges und ein erläuternder
Buchungstext festgehalten. Da im Grundbuch alle Geschäftsvorfälle
fortlaufend und lückenlos verbucht werden, dient es auch als Grundlage
bei behördlichen Betriebsprüfungen. Weil das Grundbuch jedoch keine Übersicht
über die Veränderungen der einzelnen Vermögens- und Kapitalposten ermöglicht,
werden die Buchungen auf die einzelnen Bestands-, sowie Aufwands und
Ertragskonten übertragen, die sich aus dem jeweils für den Betrieb gültigen
Kontenrahmen ergeben. Es werden somit die einzelnen Geschäftsfälle nach
sachlichen Kriterien auf die einzelnen Konten verteilt. Die Ursache der
jeweiligen Buchung geht aus der Angabe des Gegenkontos und der Belegnummer
hervor.
Aufgaben der Buchführung ist also bei der Gründung eines Unternehmens
und später nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres, das Vermögen und
die Schulden zu ermitteln und alle Veränderungen im laufenden Geschäftsjahr
wertmäßig festzuhalten. Die Buchführung erfasst alle betrieblichen
Aufwendungen und Erträge, um den Gewinn oder den Verlust eines
Unternehmens feststellen zu können. Aus den hierbei gewonnenen
Erkenntnissen ergeben sich darüber hinaus wichtige Informationen für die
Preisgestaltung
(Kalkulation). Außerdem werden hier Unterlagen für Maßnahmen und
Entscheidungen des Betriebsinhabers geschaffen. Beispielsweise für Möglichkeit
der der Kosteneinsparung oder Umsatzsteigerung. Buchhaltung und Bilanz
dienen gegebenenfalls als Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten und werden als
Auskunftsmittel für Gläubiger und zur Prüfung der Kreditwürdigkeit
gegenüber Banken verwendet.
Die Buchführung ist allerdings kein freiwilliges Hilfsmittel der
Unternehmensführung, sondern es besteht aufgrund verschiedener
rechtlicher Vorschriften - Handelsgesetzbuch (HGB) und Abgabenordnung (AO)
- eine Buchführungspflicht. Daraus ergeben sich die verschiedenen
>>>Grundsätze
zur ordnungsgemäßen Buchführung.
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Aktualisierung:13.07.10
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