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ordnungsgemäßer Buchführung, Buchhaltungsgrundsätze, Buchführung, Bilanz
und Buchhaltung, Buchen von Belegen, Führen von Büchern in der Buchhaltung
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Inventur, Inventar
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Buchhaltung
und Bilanz
Buchführung
ist die lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsfälle eines Unternehmens
Grundsätze
zur ordnungsgemäßen Buchführung:
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Die
Buchführung muß klar, übersichtlich und nachvollziehbar sein.
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Die
Eintragungen müssen in einer lebenden Sprache geschrieben sein und
die Beträge der Bilanz sind in Inlandswährung auszudrücken.
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Alle
Geschäftsfälle sind fortlaufend und richtig zu erfassen. Es dürfen
keine Geschäftsfälle fortgelassen werden (Grundsatz der Vollständigkeit).
-
Die
Bücher müssen Blatt für Blatt oder Seite um Seite fortlaufend
numeriert sein.
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Der
ursprüngliche Buchungsinhalt darf nicht unleserlich gemacht werden.
Es dürfen keine Bleistifteintragungen gemacht werden und
gespeicherte Daten dürfen während der Aufbewahrungsfrist nicht gelöscht
oder überspielt werden.
Zwischen den einzelnen Buchungen dürfen keine leeren Räume
gelassen werden.
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Keine
Buchung ohne Beleg, die Belege sind fortlaufend numeriert
aufzubewahren.
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Belege,
Bücher, Inventare und Bilanzen müssen entsprechend der
gesetzlichen Vorschriften aufgehoben werden. Handelsbücher und
die
sonstigen erforderlichen Aufzeichnungen können auch in der
geordneten Ablage von Belegen bestehen oder auf Datenträgern geführt
werden. Bei Verwendung von Datenträgern muß dabei jedoch
sichergestellt sein, daß die Daten während der Dauer der
Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind und innerhalb einer
angemessenen Frist lesbar gemacht werden können.
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Bei
der Gründung eines Unternehmens und am Schluß jeden Geschäftsjahres
ist - mit wenigen Ausnahmen - eine Inventur durchzuführen. Dabei
sind das Inventar und eine Bilanz aufzustellen.
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Kasseneinnahmen
und -ausgaben müssen täglich aufgezeichnet werden. Käufe und Verkäufe
auf Kredit sind in einem Kontokorrentbuch festzuhalten.
mehr
zum Thema >>>Buchhaltung
und Bilanz
Letzte
Aktualisierung:13.07.10
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